Grundversorgung gemäß§ 77 ElWOG bzw. § 124 GWG 2011:
Die MAINGAU Energie GmbH wird jene Haushaltskunden und Kleinunternehmen, die sich schriftlich auf Grundversorgung berufen, zum Tarif für die Versorgung im Rahmen der Grundversorgung mit Strom und/oder Erdgas beliefern, sofern die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllt sind.
Weitere Informationen finden Sie im Preisblatt Grundversorgung sowie in unseren Allgemeinen Bedingungen für Strom bzw. Erdgas.