Streitbeilegung & Versorgungssicherheit

Streitbeilegung

MAINGAU Energie GmbH Kunden können sich bei allfälligen Beschwerden an das MAINGAU Energie GmbH Kundenservicecenter wenden. Unbeschadet der Zuständigkeit der Regulierungskommission und der ordentlichen Gerichte, kann der Kunde Streit- oder Beschwerdefälle der Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria vorlegen. Nähere Informationen hierzu finden Sie gerne unter www.e-control.at.

Des weiteren stehen MAINGAU Energie GmbH Kunden folgende Möglichkeiten einer Streitbeilegung zur Verfügung:

Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten

Die EU-Verordnung Nr. 524/2013 über Online-Beilegung von Streitigkeiten in Verbraucherangelegenheiten ist seit 09. Jänner 2016 wirksam. Diese sieht die Einrichtung einer Europäischen Plattform durch die Europäische Kommission vor. Dabei handelt es sich um eine kostenfrei zugängliche interaktive Website, die die außergerichtliche Streitbeilegung von Verbraucherstreitigkeiten - welche aus einem online abgeschlossenen Vertrag resultieren - erleichtern soll.

Hier geht's zur Plattform der Europäischen Kommission.

Staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen in Österreich

Seit 09. Jänner 2016 können sich Konsumenten in (nahezu allen) vertraglichen Verbraucherstreitigkeiten mit einem österreichischen Unternehmen an 8 staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen wenden. Diese 8 Stellen bieten außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz an. Damit ist sichergestellt, dass diese Verfahren hohen gesetzlichen Qualitätskriterien unterliegen.

Weitere Infos finden Sie bitte hier:
Infoblatt des österreichischen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz: "Miteinander statt Gegeneinander - der Weg zur Schlichtung" (.pdf, 490 kB)

Versorgungssicherheit

Strenge Kontrollen bei der Versorgung mit Strom und Erdgas in Österreich
Österreich hat mit der E-Control eine eigene Behörde, die sämtliche Strom- und Erdgaslieferanten genau kontrolliert und prüft, ob alle Vorgaben zur Sicherstellung der Versorgung mit Strom und Erdgas erfüllt werden.

Bescheinigung durch E-Control
Die E-Control weist in ihrer Broschüre „Versorgungssicherheit" (Energie-Control GmbH 2010) darauf hin, dass sich an der Versorgungssicherheit bei einem Wechsel des Strom- bzw. Erdgaslieferanten nicht das Geringste ändert.

Weitere Informationen finden Sie hier:

E-Control Presseinformation am 24.11.2014 (.jpg, 42 kB)
E-Control Versorgungssicherheit (.jpg, 95 kB)